Die Größe einer Forstseilwinde
Man muss zwischen einer normalen Seilwinde und einer Forstseilwinde differenzieren. Der Unterschied liegt in der Zugkraft der Baumstämme, die gezogen werden sollen. Hierbei wird in zweierlei Gruppen unterschieden: Da gibt es die mechanische und die elektrohydraulische Seilwinde. Hydraulische Seilwinden werden über einen Schlepper oder einen Traktor mittels der Hydraulik, bedient. Entsprechend der Größe und der Zugkraft werden die Winden mit einem sogenannten „Rückeschild“ signiert an dem sich ein angebautes Schutzgitter befindet.
Forstseilwinden gibt es in welcher Größenordnung?
Diese gibt es mit 4,5 Tonnen, 5 Tonnen oder auch mit noch höherer Zugkraft. Die Seillänge liegt meist bei 75 Metern und die Seilstärke liegt bei etwa 9 – 10 mm. Entsprechend der Zugkraft ist auch die Größe des Schutzgitters unterschiedlich. Bei unwegigem Gelände, wo es nicht möglich ist dem zu rückenden Baumstamm nah genug zu kommen, ist eine Funkseilwinde vonnöten. Die Funkseilwinde ist ein gigantisches Kraftbündel und arbeitet mit exzessivem Kraftaufwand. Darüber hinaus ist eine Umrüstung der vorhanden Forstseilwinden ohne Probleme möglich.
In südlichen und bergigen Gebieten empfiehlt sich eine Funkseilwinde, besonders in den Hanglagen von Waldgebieten. Das Verlängern von Seilwinden ist ohne Austausch der Trommel möglich und damit nachgerüstet werden kann, bietet der Fachhändler dünne, verdichtete Stahlseile an. Weil die Stahlseile extra dünn gehalten sind nehmen sie in der Trommel nur wenig Platz ein. Die Zuglast entspricht der gleichen wie bei dem Originalseil und die Wicklung läuft nicht außerhalb des Trommelbereichs. Der Antrieb erfolgt bei der Forstseilwinde über den Kardanantrieb des Zugfahrzeugs, angeschlossen ist die ganze Winde unmittelbar am Traktor oder der Zugmaschine an dem dafür dort angebrachten Dreipunktmechanismus.
Die Standardausrüstung der Zugmaschine, oder des Traktors, lassen vielfältige hydraulische Geräte zum Einsatz kommen. Je nachdem, was zum Einsatz kommen soll. Das Schutzgitter soll einen gewissen Schutz bei einer Stammverlagerung, oder einem Auslösen des Seils, geben. Die Unfallverhütungsvorschriften sind im eigenen Interesse strikt einzuhalten.